Quellenangabe: Das Glossar wurde vom Planungsamt der Stadt Nürtingen zur Verfügung gestellt.
Speziell entwickelter, ebener Asphalt, der beim Abrollen des Reifens auf dem Asphalt weniger Lärm erzeugt. Geeignet für Geschwindigkeiten ab 40 km/h.
Speziell entwickelter Asphalt mit besonders grober Körnung (dadurch offene Poren zwischen den Gesteinskörnern) mit denen er den entstehenden Lärm beim Reifenabrollen „schluckt“.
Nur geeignet für Straßen mit hohen Geschwindigkeiten (außerorts).
Festgelegter Schwellenwert, ab dem Lärmminderungsmaßnahmen in Betracht kommen.
Hier: LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A)
Logarithmischer Maßstab für die Schalldruckpegelskala (Abkürzung dB).
Die Angabe in dB(A) berücksichtigt die frequenzabhängige Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs.
Schienenwege von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr (82 Zügen pro Tag).
Nach Umgebungslärmrichtlinie Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz pro Tag).
Die (Geräusch-)Immission beschreibt das Maß der Einwirkung von Geräuschen auf den Menschen.
Mittelungspegel in dB(A) während der Zeiträume
Day / Tag (6.00 – 18.00 Uhr)
Evening / Abend (18.00 – 22.00 Uhr)
Night / Nacht (22.00 – 6.00 Uhr).
Berücksichtigt abends und nachts Zuschläge für die höhere Störwirkung.
Mittelungspegel in dB(A) während der Nachtzeit (22.00 – 6.00 Uhr).
Störender Schall bzw. störende Geräusche werden als Lärm bezeichnet.
Der Begriff Lärm enthält somit bereits eine negative Wertung.
Planwerk, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt und entgegengewirkt werden soll.
Lärmbrennpunkte sind Bereiche in denen die Auslösewerte der 1. Priorität (LDEN 70 dB(A) bzw. LNight 60 dB(A)) überschritten sind. Hier besteht nach Einschätzung des MVI (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg) vorrangiger Handlungsbedarf zur Lärmreduzierung.
Lärmschwerpunkte sind Bereiche in denen die Auslösewerte der 2. Priorität (LDEN 65 dB(A) bzw. LNight 55 dB(A)) überschritten sind. Diese Bereiche sollten bei der Lärmaktionsplanung ebenfalls berücksichtigt werden – wenn auch mit nachgeordneter Priorität.
Aktiver Lärmschutz umfasst alle Maßnahmen die zu einer Verminderung des Schalls an der Quelle (Emission) und auf seinem Ausbreitungsweg von der Quelle zum Immissionsort führen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen schützen sowohl das Gebäudeinnere als auch die Außenwohnbereiche.
Passiver Lärmschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen an von Lärm betroffenen Gebäuden zur Senkung der Schalleinwirkungen (Immissionen). Passive Lärmschutzmaßnahmen schützen ausschließlich das Gebäudeinnere.
Der Noise Score ist ein Lärmbewertungsmaß, dass die Anzahl der Einwohner mit einbezieht und das der Höhe der Pegel ein besonderes Gewicht verleiht. Hohe Lärmpegel (über 65 dB(A)) werden bei der Berechnung des Noise Score überproportional bewertet, um das Gefährdungspotential durch diese hohen Lärmpegel besser zu berücksichtigen.
In Rasterlärmkarten sind die örtliche Lärmbelastungssituation farbig dargestellt ist. Jedes Farbband kennzeichnet ein Lärmintervall von 5 dB(A).
Mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium.
Beim hörbaren Schall handelt es sich um Schwingungen im Frequenzbereich von 16 Hz bis etwa 20.000 Hz, welche mit Hilfe des Ohres Ton-, Klang- oder Geräuschempfindungen auslösen.
Unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Gelände für industrielle Tätigkeiten gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie).
Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
Gesetzliche Grundlage der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.
Vorläufige Berechnungsmethodik zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm.
Auswertevorschrift für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.
Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen.
Berechnungsvorschrift für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.
Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen.
Berechnungsvorschrift für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.